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OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 10 B 10.12 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 10 B 10.12 (https://dejure.org/2017,60143)
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Verfahrensgang
- VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 787/09
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 10 B 10.12
- BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18
Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen …
Danach kommt ein Abschiebungsverbot allerdings nur dann in Betracht, wenn der Betroffene glaubhaft machen kann, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert (zu einem solchen Fall vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2017 - OVG 10 B 10.12 -). - BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung …
Danach kommt ein Abschiebungsverbot allerdings nur dann in Betracht, wenn der Betroffene glaubhaft machen kann, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert (zu einem solchen Fall vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2017 - OVG 10 B 10.12 -). - VG Hamburg, 22.11.2021 - 13 A 1785/19
Zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden und der Asylrelevanz einer …
Etwas anderes kann zwar für die Bestrafung und/oder zwangsweise Heranziehung von Personen gelten, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen (faktisch) verweigern (vgl. - auch zum Folgenden - OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 15.12.2017, OVG 10 B 10.12, BeckRS 2017, 147558 Rn. 14;… VG Hamburg, Urt. v. 30.3.2021, 13 A 3468/17, n.v.).
- VG Magdeburg, 19.02.2019 - 11 A 8/18
Asylklage in der Türkei wegen Verfolgung eines kurdischstämmigen …
Danach kommt ein Abschiebungsverbot allerdings nur dann in Betracht, wenn der Betroffene glaubhaft machen kann, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert (zu einem solchen Fall vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2017 - OVG 10 B 10.12 -). - OVG Sachsen, 05.07.2019 - 3 A 608/19
Asyl; Türkischer Staatsangehöriger; Wehrdienstverweigerung; rechtliches Gehör; …
Danach kommt ein Abschiebungsverbot allerdings nur dann in Betracht, wenn der Betroffene glaubhaft machen kann, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert (zu einem solchen Fall vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Dezember 2017 - 10 B 10.12 -, juris). - VG Magdeburg, 20.05.2019 - 11 B 14/19
Befristete Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bei offensichtlich …
Danach kommt ein Abschiebungsverbot allerdings nur dann in Betracht, wenn der Betroffene glaubhaft machen kann, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert (zu einem solchen Fall vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2017 - OVG 10 B 10.12 -). - VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17 Unter Zugrundelegung der o.g. EGMR-Rechtsprechung ergibt sich aus der dargestell ten Erkenntnissituation, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG dann in Betracht kommt wenn der Kläger glaubhaft machen kann, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert (vgl. dazu die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgelegte Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.12.2017 - O V G 10 B 10.12).